Schiesspflicht ( Obligatorisch ) 2024
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
Freitag 07. Juni 2024 | 18.00 - 20.00 Uhr |
Freitag 23. August 2024 | 18.00 - 20.00 Uhr |
Samstag 31. August 2024 | 09.00 - 12.00 Uhr |
10 Minuten vor Schiessende werden keine Standblätter mehr abgegeben! |
Programm
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst
jedoch bis zum Ende
des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr
schiesspflichtig.
Sollten Sie Fragen haben betreffend Ihrer Schiesspflicht, wenden Sie sich bitte an die kantonale Militärbehörde Ihres Wohnortes.
Weitere Informationen finden sie unter Ausserdienstliche Schiesspflicht, im Merkblatt Schiesspflicht 2024 sowie im Merkblatt für das Schiesswesen ausser Dienst 2024.
Waffe ins Eigentum übernehmen am Ende der Dienstzeit:
AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe
(Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4
Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen)
geschossen haben.
Entsprechende Informationen finden Sie unter:
Übernahme der Waffe ins Eigentum
im Merkblatt von Swiss Shooting
oder unter "als Privatperson eine Waffe erwerben"
Informationen zum erlangen eines Waffenerwerbsscheines sowie
den Download der entsprechenden Formulare finden sie beim
Waffenbüro Kanton Solothurn unter Formulare und Gesuche.
Ps. Im
Waffenerwerbssein unter Erwerbsgrund "Austritt aus der Armee -
Waffenübernahme" angeben.
Das Gesuch
für den
Waffenerwerbssein muss persönlich beim der Wohngemeinde zuständigen
Polizeiposten abgegeben werden.